Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Vereinbarte Konditionen

1. Kundenschutz
100 %iger Kundenschutz gilt als vereinbart. Bei Verletzung des Kundenschutzes gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,- als vereinbart.

2. Informationspflicht
Wir erwarten eine Auftragsbestätigung Ihrerseits inkl. Kennzeichen innerhalb einer Stunde! Bei Nicht-Beachtung behalten wir unsdas Recht vor €25,- in Frachtabzug zu bringen! 
Verzögerungen, Schwierigkeiten, Mengenabweichungen sowie Verspätungen oder Probleme jeglicher Art bei der Durchführung und Realisierung des Auftrages sind uns unverzüglich mitzuteilen. Weiterhin gilt vereinbart, dass eine Rückmeldung Ihres Fahrzeuges prompt nach Auftragserfüllung zu erfolgen hat.

3. Übernahme von Stückzahlen
Der Fahrer hat, sofern nicht anders vereinbart, die stückzahlmäßige Übernahme zu kontrollieren und zu quittieren.

4. Ladungssicherung
Der Fahrer trägt die Verantwortung für die Ladungssicherung, sofern nicht anders vereinbart. Hierbei übernimmt er auch die Pflichten des Verladers.

5. Standgeld und Ausfallfracht
Standgeld und Ausfallfracht werden grundsätzlich nur im Rahmen des von unseren Auftraggebern gezahlten Geldes übernommen.

6. Nichtgestellung des vereinbarten Fahrzeuges
Sollte das von Ihnen gestellte Fahrzeug die vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden wir Ihnen bei Nichtbeladung die entstehenden Mehrkosten weiterbelasten.

7. Genehmigungen / Versicherungen
Der Unternehmer verfügt über eine nationale oder EU-Lizenz. Der Fahrer führt eine Kopie im Fahrzeug mit. Für den LKW besteht eine Güterschadenhaftpflichtversicherung. Der Unternehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der darin geregelten Bedingungen für den Gütertransport (Vermeidung eines Haftungsausschusses). Es gelten 40 Sonderziehungsrechte als vereinbart. Bei Transporten von gefährlichen Gütern ist Ihr Fahrpersonal ordnungsgemäß geschult worden und die Fahrzeuge führen die gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstungen mit.

8. Subunternehmer / Arbeitskräfte
Der Unternehmer setzt als Fahrer ausschließlich EU-Bürger oder Fahrer mit gültiger EU-Fahrerlizenz ein. Er setzt Subunternehmen im Festeinsatz ausschließlich aus EU-Staaten ein oder Unternehmen, die über eine Kabotagegenehmigung verfügen. Dieses gilt auch für Unternehmen aus den neuen EU-Ländern. Die Weitergabe oder Vermittlung unserer Aufträge an Dritte ist strengstens verboten.

9. Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten
Der Unternehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten bei der Auftragsrealisierung einzuhalten.

10. Schadenfall
Im Schadenfall stellt die Überlassung von Unterlagen an den Ladungsversicherer kein Verhandeln über den Anspruch mit entsprechend verjährungshemmender Wirkung dar (§ 203 BGB). Bei einem von Ihnen verursachten Schaden berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- je Schadenfall.

11. Aufrechnung / Frachtabzug
Das Aufrechnen von Gegenansprüchen ist fester Bestandteil des Vertrages. Bei Nichteinhaltung von Terminen, Bedingungen oder Vereinbarungen, behalten wir uns vor, Frachtkürzungen vorzunehmen oder Frachtentgelt in Abzug zu bringen.

12. Lademittel
Sofern nicht anders vereinbart, hat der Frachtführer Lademittel immer zu tauschen. Sollten Lademittel beim Absender nicht getauscht werden, so sind diese binnen 14 Tagen beim Absender auszugleichen. Lademittel, die vom Empfänger nicht getauscht werden, sind uns noch vor Verlassen des Empfängers mitzuteilen. Unstimmigkeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr anerkannt. Weiterhin gilt vereinbart, dass die Bearbeitungsgebühr von €25,- für bereits berechnete Lademittel nicht zurückerstattet wird. Lademittel werden wie folgt berechnet:
€ 17,50 je Europalette / € 10,- je Düsseldorfer / € 14,- je Industriepalette / € 175,- je Gitterbox / € 30,- je H-1 Palette.
Die Verrechnung der nicht getauschten Lademittel, erfolgt nach Verstreichen der vereinbarten Frist, im Kontokorrent zu der Frachtrechnung.

13. Containertransport
Bei Containertransporten hat sich der Unternehmer vor Abnahme des Containers über die Freistellung und Verfügbarkeit des Containers am Schuppen in Kenntnis zu setzen.

14. Erfüllung des Transportauftrages
Der Transportauftrag gilt erst als erfüllt, wenn sämtliche, für diesen Transport anfallenden Originalbelege (z.B. Frachtbriefe, Lieferscheine, Lademittelnachweise), vollständig und quittiert bei uns vorliegen. Diese Unterlagen sind vorab binnen 3 Tagen uns zuzufaxen und binnen 10 Tagen bei uns einzureichen. Bei Nicht-Einhaltung dieser Fristen behalten wir es uns vor € 25,- an Sie zu belasten.

15. Bruchwaren
Die Rücklieferungen von Bruchwaren erfolgt zu Ihren Lasten an den Absender.

16. Zahlungsziel
Die Bezahlung erfolgt immer nach 45 Tagen ab Eingang der Rechnung mit sämtlichen Ablieferbelegen und Palettenscheinen im Original.

17. Bedingungen
Es gelten für die Realisierung unserer Aufträge ausschließlich unsere zuvor genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Wir arbeiten ausschließlich auf Grund der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp.), neueste Fassung. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

18. Mindestlohn
Am 1. Januar 2015 ist in Deutschland das Mindestlohngesetz ( MiLoG ) in Kraft getreten. Dies gilt für alle verrichteten Tätigkeiten im Inland und damit auch für jede Transportdienstleistung. Sie verpflichten sich, die Vorschriften des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 einzuhalten sowie uns auf Aufforderung Aufzeichnungen über Arbeitsentgelte und durch ihre Mitarbeiter abgeleistete Arbeitsstunden vorzulegen. Die Vorschriften den BDSG sowie ggfs. weiterer anwendbarer Datenschutzbestimmungen bleiben unberührt. Mit der Annahme des Ladeauftrags bestätigen Sie, uns von sämtlichen aus einer Verletzung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes resultierenden Ansprüchen auf Lohnnachzahlung, auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, von Bußgeldzahlungen sowie entsprechenden Schadensersatzansprüchen Dritter 
( z.B. unseren Kunden, die auf Grund Ihrer Pflichtverletzung in Anspruch genommen wurden ) im Innenverhältnis auf erstes Anfordern freizustellen. Der Freistellanspruch entsteht in dem Zeitpunkt, in dem wir von Dritten wegen Verletzung des Mindestlohngesetzes in Anspruch genommen werden.

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